ASF - und nun?


Ist die theoretische und praktische Prüfung bestanden und die Fahrerlaubnis wurde erteilt, beginnt für jeden Fahranfänger die Probezeit. Das bedeutet, dass der Führerschein 2 Jahre auf Probe ausgestellt wird.

Sinn und Zweck der Probezeit ist, das Unfallrisiko für die jungen Fahranfänger zu senken. Wird ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Regelmissachtungen (B-Verstoß) begangen, treten die sogenannten Probezeitmaßnahmen in Kraft:

 

  • 1. Stufe: Leisten sich Fahranfänger in der Probezeit einen A- oder zwei B-Verstöße, werden erstmal Probezeitmaßnahmen angeordnet. Die Betroffenen    müssen an einem kostenpflichtigen Aufbausemeinar teilnehmen. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
  • 2. Stufe: Kommt es erneut zu einem schwerwiegenden Fehlverhalten in der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist im Gegensatz zum Aufbauseminar allerdings nicht verpflichtend.
  • 3. Stufe: Stellt der Fahranfänger durch Regelmissachtung erneut unter Beweis, dass er nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeigenet ist, erfolgt ein Fahrerlaubnisentzug.

Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchsten zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen:

  • Vier Theroriesitzungen á 135 Minuten
  • Eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung, Dauer mind. 30 Minuten

Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

 

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb von der Verwaltungsbehärde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

 

Hier gehts zu unseren Verbandsfahrschulen, die zur Durchführung eines ASF-Kurses berechtigt sind.