Impressum



Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V.

1. Vorsitzender Joachim Einig

Telefon:     0261 / 8 30 64

Fax:          0261 / 8 68 47

E-mail:      fvr@fahrlehrerverband-rheinland.de

 

 

FAWI GmbH

Geschäftsführer Joachim Einig

Telefon:    0261 / 8 19 46

Fax:         0261 / 8 68 47

E-mail:     fawi@fahrlehrerverband-rheinland.de

 

Adresse

Hans-Böckler-Str. 2

56070 Koblenz

 


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Datenschutzerklärung Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V. und Fahrlehrer-Wirtschafts-GmbH
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Datenschutz und Datensicherheit

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Web-Site und über Ihr Interesse an unserem Verband. Den Schutz Ihrer persönlichen Daten nehmen wir sehr ernst. Wir möchten, dass Sie sich beim Besuch auf unseren Internetseiten wohl und sicher fühlen. Wir verarbeiten persönliche Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes, indem die verantwortliche Stelle ihren Sitz hat.
Diese Erklärung zum Datenschutz gilt nur für die Webseite vom Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V. und nicht für Webseiten, auf die evtl. verlinkt wird.


Datenschutz und Datensicherheit

Wenn Sie Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V.-Webseiten besuchen, speichern unsere Webserver die Ihnen durch Ihren Internet Provider zugewiesene IP Adresse bzw. die IP Adresse des von Ihnen genutzten Proxy Servers sowie die Webseiten, die Sie bei uns besuchen. Hinzu kommen Dauer und Datum Ihres Besuches. Die hierbei gewonnenen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken und werden nicht auf Sie zurückführbar ausgewertet.
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Datenschutz und Datensicherheit

Um Ihre Daten vor Manipulation, Verlust oder Zerstörung zu schützen, setzt der Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V. technische und organisatorische Maßnahmen ein, die dem technischen Fortschritt entsprechend verbessert werden.


Datenschutz und Datensicherheit

Nach den §§ 34 und 6b Datenschutzgesetz haben Sie das Recht, unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie nach § 35 Datenschutzgesetz das Recht auf Löschung oder Sperrung unzulässiger Daten bzw. Berichtigung von unrichtigen Daten.
Haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema „Datenschutz beim Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V.“, so wenden Sie sich per Brief oder E-Mail an folgende Adresse:


Datenschutzbeauftragter des
Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V.
Joachim Einig
Hans-Böckler-Straße 2
56070 Koblenz
fvr@fahrlehrerverband-rheinland.de

 

 

 

Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
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Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat:

Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:

Fahrlehrer-Verband Rheinland e.V.

Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:

1. Vorsitzender Joachim Einig

Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Hans-Böckler-Straße 2, 56070 Koblenz

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Gegenstand des Verbandes ist die Betreuung seiner Mitglieder in allen Fragen des Fahrlehrerwesens (rechtlich/organisatorisch), sowie die nationale und internationale Interressenvertretung der Fahrlehrerschaft.

Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

  • Mitgliederdaten (z.B. Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten, freiwillige Angaben des Betroffenen)
  • Personaldaten (z.B. Planungsdaten, Vertragsdaten und Abrechnungsdaten z.B. von Bewerbern, Mitarbeitern, Rentnern.)
  • Interessenten (z.B. Adressdaten)
  • Lieferanten (z.B. Vertragsdaten, Abrechnungsdaten) sofern diese zur Erfüllung der o.g. Zwecke erforderlich sind.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten (unter Einhaltung des Bankgeheimnisses) mitgeteilt werden können:

  • Outsourcing-Partner (Auftragsverarbeiter gem. § 11 BDSG), die per Dienstleistungsvertrag / Wartungsvertrag auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet werden und im Auftrag und unter Weisung des Fahrlehrerverband-Rheinland e.V. tätig sind.
  • Mit dem Fahrlehrerverband-Rheinland e.V. verbundene Unternehmen.
  • Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
  • Renten- und Krankenversicherungen und andere Stellen, bei denen der Betroffene in die Datenweitergabe eingestimmt hat.

Die Datenweitergabe erfolgt zur Erfüllung der o.g. Zwecke.

  • Regelfristen für die Löschung der Daten: Nach Ablauf der verschiedenen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und-pflichten werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt werden, werden sie gelöscht, wenn die o.g. Unternehmenszwecke wegfallen.
  • geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Übermittlung an Staaten ausserhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) erfolgt ausschließlich zur Ausführung o.a. Tätigkeiten.